Sozialrecht
Das Sozialrecht regelt existenzsichernde Leistungen, insbesondere bei Krankheit, Pflegebedürftigkeit, Behinderung oder Erwerbsminderung. Ob Patient:in, Beschäftigte:r, Selbstständige:r oder Angehörige:r – im sozialrechtlichen Verfahren ist Erfahrung, Struktur und Ausdauer gefragt. Ich setze mich für Ihre Ansprüche ein – mit juristischer Präzision und Verständnis für Ihre persönliche Situation.
Typische Beratungsfelder meiner Praxis sind:
Scheinselbstständigkeit – Sozialrecht trifft Arbeitsrecht
Ein zentraler Schnittpunkt zwischen Sozial- und Arbeitsrecht ist die Frage der Scheinselbstständigkeit – etwa bei Honorarkräften im Gesundheitswesen oder in anderen freien Berufen. Eine unklare Statusfrage kann erhebliche rechtliche und wirtschaftliche Konsequenzen haben – für Auftraggeber wie Auftragnehmer. Ich berate Sie vorausschauend und umfassend zu Risiken, Gestaltungsmöglichkeiten und rechtssicheren Lösungen bei folgenden Verfahren:
- Statusfeststellungsverfahren
- Beratung bei Prüfungen durch Rentenversicherung oder Zoll
- Rückforderung von Sozialversicherungsbeiträgen
- Folgen für die Beschäftigungsverhältnisse (Kündigung, Lohnnachzahlung, Sozialversicherungspflicht)
- Strategische Beratung im Zusammenspiel mit arbeitsrechtlichen Fragestellungen – z. B. Kündigungsschutz, Urlaubsansprüche, Lohnfortzahlung

