Medizinrecht
Das Medizinrecht ist ein vielschichtiges Rechtsgebiet mit zahlreichen Anknüpfungspunkten zu anderen Lebens- und Rechtsbereichen. Ich berate und vertrete vertrete Patient:innen ebenso wie Ärzt:innen und medizinisches Fachpersonal in allen medizinrechtlichen Fragestellungen, insbesondere:
Unfälle mit Personenschaden – Medizinrecht trifft Sozialrecht und Zivilrecht
Bei Arbeitsunfällen oder Wegeunfällen greifen mehrere Rechtsbereiche ineinander. Die Berufsgenossenschaft (BG) ist für die medizinische Versorgung und die Feststellung von Verletzungsfolgen zuständig, gleichzeitig können gegen den Unfallverursacher Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche bestehen. Für betroffene Personen ist die Rechtslage oft nicht klar strukturiert: medizinische Begutachtungen, sozialrechtliche Leistungsentscheidungen und zivilrechtliche Ansprüche laufen parallel und beeinflussen sich gegenseitig. Die bewertete Verletzungsfolge im BG-Verfahren beeinflusst häufig die Höhe möglicher Schmerzensgeldforderungen und Ansprüche aus Erwerbsschäden im Zivilrecht. Eine frühzeitige, konsistente Argumentation ist daher entscheidend.
Ich begleite diese Verfahren aus einer Hand, um Widersprüche zu vermeiden und rechtlich tragfähige Ergebnisse zu sichern.
Typische Fragestellungen in diesen Fällen:
- BG-Verfahren und medizinische Begutachtung
- Prüfung der Unfallkausalität, Bewertung von Gutachten, Stellungnahmen im Heilverfahren, Anerkennung von Unfallfolgen und Minderung der Erwerbsfähigkeit.
- Sozialrechtliche Leistungsansprüche
- Durchsetzung von Heilbehandlung, Reha-Leistungen, Verletztengeld, Verletztenrente oder Hilfsmitteln.
- Zivilrechtliche Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche
- Geltendmachung materieller Schäden (z. B. Verdienstausfall) und immaterieller Schäden gegenüber dem Unfallgegner oder dessen Haftpflichtversicherung.

