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Medizinrecht

Wenn medizinische Verantwortung gefragt ist

Das Medizinrecht ist ein vielschichtiges Rechtsgebiet mit zahlreichen Anknüpfungspunkten zu anderen Lebens- und Rechtsbereichen. Ich berate und vertrete vertrete Patient:innen ebenso wie Ärzt:innen und medizinisches Fachpersonal in allen medizinrechtlichen Fragestellungen, insbesondere:

Arzthaftungsrecht

Geltendmachung oder Abwehr von Ansprüchen bei Behandlungsfehlern, Aufklärungsversäumnissen oder Organisationsmängeln, Schmerzensgeld und Schadensersatz

Patientenrechte

Durchsetzung von Einsichtsrechten in Behandlungsunterlagen, Beratung zur informierten Einwilligung, Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

Unfälle mit Personenschaden

Prüfung und Durchsetzung der Ansprüche von Verletzten bei Verkehrsunfällen, Verdienstausfallschäden und Haushaltsführungsschaden

Medizinische Gutachten

Prüfung und rechtliche Bewertung von Gutachten in sozial-, zivil- oder arbeitsrechtlichen Verfahren

Kassen- und Privatabrechnung

Streitigkeiten über die Erstattung von Behandlungskosten, Zuzahlungen, IGeL-Leistungen oder privaten Honorarabrechnungen

Zulassungs- und Approbationsrecht

Beratung bei berufsrechtlichen Fragestellungen, Approbationsentzug oder Auseinandersetzungen mit Ärztekammern und Behörden

Krankenhaus- und Vertragsarztrecht

Rechtliche Fragestellungen rund um die vertragsärztliche Versorgung, Honorarverteilung, Berufsausübungsgemeinschaften und Praxisführung

Ihre rechtssichere Vertretung im Medizinrecht

Unfälle mit Personenschaden – Medizinrecht trifft Sozialrecht und Zivilrecht

Bei Arbeitsunfällen oder Wegeunfällen greifen mehrere Rechtsbereiche ineinander. Die Berufsgenossenschaft (BG) ist für die medizinische Versorgung und die Feststellung von Verletzungsfolgen zuständig, gleichzeitig können gegen den Unfallverursacher Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche bestehen. Für betroffene Personen ist die Rechtslage oft nicht klar strukturiert: medizinische Begutachtungen, sozialrechtliche Leistungsentscheidungen und zivilrechtliche Ansprüche laufen parallel und beeinflussen sich gegenseitig. Die bewertete Verletzungsfolge im BG-Verfahren beeinflusst häufig die Höhe möglicher Schmerzensgeldforderungen und Ansprüche aus Erwerbsschäden im Zivilrecht. Eine frühzeitige, konsistente Argumentation ist daher entscheidend.

Ich begleite diese Verfahren aus einer Hand, um Widersprüche zu vermeiden und rechtlich tragfähige Ergebnisse zu sichern.

Typische Fragestellungen in diesen Fällen:

  • BG-Verfahren und medizinische Begutachtung
  • Prüfung der Unfallkausalität, Bewertung von Gutachten, Stellungnahmen im Heilverfahren, Anerkennung von Unfallfolgen und Minderung der Erwerbsfähigkeit.
  • Sozialrechtliche Leistungsansprüche
  • Durchsetzung von Heilbehandlung, Reha-Leistungen, Verletztengeld, Verletztenrente oder Hilfsmitteln.
  • Zivilrechtliche Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche
  • Geltendmachung materieller Schäden (z. B. Verdienstausfall) und immaterieller Schäden gegenüber dem Unfallgegner oder dessen Haftpflichtversicherung.