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Arbeitsrecht

Beratungsfelder im Arbeitsrecht – Klarheit und Schutz in sensiblen Situationen

Das Arbeitsrecht regelt das Verhältnis zwischen Arbeitnehmer:innen und Arbeitgeber:innen – oft in belastenden Lebenssituationen. Ich berate sowohl auf Arbeitnehmer- als auch Auf Arbeitgeberseite mit rechtlichem Weitblick und Einfühlungsvermögen, insbesondere wenn gesundheitliche, medizinische oder sozialrechtliche Aspekte eine Rolle spielen.

Typische Beratungsfelder meiner arbeitsrechtlichen Praxis:

Kündigungsschutz & Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Prüfung der Wirksamkeit einer Kündigung (betriebs-, personen- oder verhaltensbedingt), Fristenkontrolle, Vertretung in Kündigungsschutzklagen, strategische Vergleichsverhandlungen

Abfindung, Arbeitszeugnis & Aufhebungsvertrag

Beratung bei Aufhebungsverträgen, Gestaltung und Prüfung von Abfindungsregelungen, Durchsetzung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses

Arbeitsrechtliche Begleitung bei Krankheit und Behinderung

Beratung bei krankheitsbedingter Kündigung, betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM), Rechte von Menschen mit (anerkannter oder beantragter) Schwerbehinderung

Urlaubsansprüche & Entgeltfortzahlung

Durchsetzung von Ansprüchen auf Urlaub, Urlaubsabgeltung, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall

Ansprüche bei längerer Arbeitsunfähigkeit

Zusammenarbeit mit Krankenkassen, Arbeitgebern und Sozialversicherungsträgern bei Krankschreibung, Wiedereingliederung oder Rentenantrag

Ihre rechtssichere Vertretung im Arbeitsrecht

Beendigung des Arbeitsverhältnisses – Arbeitsrecht trifft Sozialrecht

Die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses hat regelmäßig sozialrechtliche Folgen. Ob Kündigung, Aufhebungsvertrag oder Befristungsende: Es geht nicht allein um arbeitsrechtliche Wirksamkeit und Verhandlungsfragen, sondern gleichzeitig um Ansprüche gegenüber der Bundesagentur für Arbeit, der Krankenkasse oder dem Rentenversicherungsträger. Arbeitsrechtliche Entscheidungen haben unmittelbare Auswirkungen auf sozialrechtliche Leistungsansprüche:

  • Ein unbedachter Aufhebungsvertrag kann zu Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld führen.
  • Eine falsch dokumentierte Arbeitsunfähigkeit kann die Nahtlosigkeitsregelung gefährden.
  • Die Anerkennung einer Schwerbehinderung beeinflusst den Kündigungsschutz und mögliche Rentenansprüche.

Ich begleite Mandant:innen in diesen Situationen ganzheitlich, indem ich arbeitsrechtliche Entscheidungen und sozialrechtliche Leistungsansprüche miteinander verknüpfe.

Typische Fragestellungen in der Praxis:

  • Kündigungsschutz und Fristenkontrolle
    Prüfung der Wirksamkeit einer Kündigung, Einleitung des Kündigungsschutzverfahrens, strategische Verhandlungsführung.
  • Aufhebungsverträge und Abfindungen
    Gestaltung und Verhandlung von Aufhebungsvereinbarungen unter Berücksichtigung möglicher Sperrzeitrisiken bei der Agentur für Arbeit.
  • Ansprüche bei längerer Arbeitsunfähigkeit
    Abstimmung zwischen Krankengeld, Aussteuerung, medizinischer Reha und Wiedereingliederung.
  • Schwerbehinderung und Gleichstellung
    Beteiligung von Integrationsamt und Schwerbehindertenvertretung, besondere Kündigungsschutzvoraussetzungen.