Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht regelt das Verhältnis zwischen Arbeitnehmer:innen und Arbeitgeber:innen – oft in belastenden Lebenssituationen. Ich berate sowohl auf Arbeitnehmer- als auch Auf Arbeitgeberseite mit rechtlichem Weitblick und Einfühlungsvermögen, insbesondere wenn gesundheitliche, medizinische oder sozialrechtliche Aspekte eine Rolle spielen.
Typische Beratungsfelder meiner arbeitsrechtlichen Praxis:
Beendigung des Arbeitsverhältnisses – Arbeitsrecht trifft Sozialrecht
Die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses hat regelmäßig sozialrechtliche Folgen. Ob Kündigung, Aufhebungsvertrag oder Befristungsende: Es geht nicht allein um arbeitsrechtliche Wirksamkeit und Verhandlungsfragen, sondern gleichzeitig um Ansprüche gegenüber der Bundesagentur für Arbeit, der Krankenkasse oder dem Rentenversicherungsträger. Arbeitsrechtliche Entscheidungen haben unmittelbare Auswirkungen auf sozialrechtliche Leistungsansprüche:
- Ein unbedachter Aufhebungsvertrag kann zu Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld führen.
- Eine falsch dokumentierte Arbeitsunfähigkeit kann die Nahtlosigkeitsregelung gefährden.
- Die Anerkennung einer Schwerbehinderung beeinflusst den Kündigungsschutz und mögliche Rentenansprüche.
Ich begleite Mandant:innen in diesen Situationen ganzheitlich, indem ich arbeitsrechtliche Entscheidungen und sozialrechtliche Leistungsansprüche miteinander verknüpfe.
Typische Fragestellungen in der Praxis:
- Kündigungsschutz und Fristenkontrolle
Prüfung der Wirksamkeit einer Kündigung, Einleitung des Kündigungsschutzverfahrens, strategische Verhandlungsführung. - Aufhebungsverträge und Abfindungen
Gestaltung und Verhandlung von Aufhebungsvereinbarungen unter Berücksichtigung möglicher Sperrzeitrisiken bei der Agentur für Arbeit. - Ansprüche bei längerer Arbeitsunfähigkeit
Abstimmung zwischen Krankengeld, Aussteuerung, medizinischer Reha und Wiedereingliederung. - Schwerbehinderung und Gleichstellung
Beteiligung von Integrationsamt und Schwerbehindertenvertretung, besondere Kündigungsschutzvoraussetzungen.

